Wenn die Sonne lockt
Wenn die Sonne lockt
© Serg64 / shutterstock
Der Winter hat sich wohl verabschiedet und die Sonne wird immer kräftiger. Klar, dass man sich dann nach draußen sehnt und den Grill in Betrieb nehmen will. Jetzt beginnt auch die Zeit des „Gärtnerns“. Aber wie heißt es doch? „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Deshalb hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS zum Thema „Frühjahr der Urteile“ eine Reihe interessanter Urteile zusammengestellt.
Schmerzahfte WurzelbehandlungWurzel
Baumwurzeln, die von einem Grundstück auf das andere wachsen sind immer wieder ein Grund für Streitigkeiten. So sah ein Nachbar durch eine auf seinem Grundstück herausragende Wurzel die Nutzbarkeit seines Grundstücks stark eingeschränkt. Wegen aus dem Boden herausragender Wurzeln konnte er zum Beispiel den Rasen nicht mehr mähen. Er durfte zur Selbsthilfe greifen und die Wurzeln kappen. Das Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 2 S 132/20) sah dies als berechtigt an – und zwar selbst dann, wenn danach ein Absterben des Baumes drohe.
schwimmen im biotop?
Ein Biotop ist kein Swimmingpool. Das musste auch ein Mieter in Hessen akzeptieren. Er hatte um die Genehmigung gebeten ein „Biotop mit kleiner Teichanlage“ zu bauen – doch daraus wurde ein betoniertes Schwimmbecken. „So nicht“ entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und verpflichtete ihn zum Rückbau. (Aktenzeichen 2 U 9/18).
Zweitbalkon
Ein Balkon mit Gartenblick ist sicher eine schöne Sache. Aber neue Balkone, obwohl es bereits kleinere gibt, die allerdings in eine andere Richtung zeigen – ist das eine Luxussanierung? Ein Wohnungseigentümer sah das nicht ein. Das Landgericht Frankfurt gab ihm Recht. Es handle sich lediglich um eine Verbesserung des Wohnwerts. (Aktenzeichen 2-09 S 34/18)
beobachtungsposten terrasse
Auch eine Gartenterrasse wird von den Besitzern geschätzt – aber weniger von den Nachbarn, wenn man von dort beobachtet werden kann. Darum verlangte auch das Amtsgericht Sinzig, dass der Terrassenbauer die Zustimmung des Nachbarn benötigte – und entschied, dass die Terrasse wieder entfernt werden müsse. (Aktenzeichen 10a 8/18)
solarkraftwerk auf dem balkon
Bei den ständig steigenden Strompreisen träumt auch so mancher auch von einer kleinen Solaranlage auf dem Balkon. Das Amtsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 37 C 2283/20) gestattete dies einem Mieter. Die Anlage musste aber baurechtlich zulässig sein, von einem Fachmann installiert werden, musste leicht rückbaubar sein und durfte optisch nicht stören.