30. Mai 2022 von Hartmut Fischer
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CO2-Stufenmodell kommt

CO2-Stufenmodell kommt

© Andrii Yalanskyi / Shutterstock

30. Mai 2022 / Hartmut Fischer

CO2-Stufenmodell kommt

Geht es nach der Ampel-Koalition werden die CO2-Preise ab 2023 zwischen Vermieter und Mieter neu verteilt. Die Koalitionäre haben sich auf ein Zehnstufen-Modell geeinigt.

Die aktuelle Situation

Derzeit müssen die Mieter die CO2-Preise zu 100 % tragen. Der CO2-Preis beträgt

2022 30,00 €
2023 35,00 €
2024 45,00 €
2025 55,00 €


So soll es ab 2023 geregelt werden

Ab dem kommenden Jahr gilt nun ein Stufenmodell, das sich am CO2-Verbrauch pro Quadratmeter orientiert:

Verbrauch pro Quadratmeter Anteil Mieter in Prozent Anteil Vermieter in Prozent
< 12 kg 100 0
12 – 17 kg 90 10
bis 22 kg 80 20
bis 27 kg 70 30
bis 32 kg 60 40
bis 37 kg 50 50
bis 42 kg 40 60
bis 47 kg 30 70
bis 52 kg 20 80
über 52 kg 10 90

 

Wie wird die Verteilung berechnet

Durch das neue Modell muss der Vermieter die Anteile berechnen. Zunächst muss der Brennstoff- und der CO2-Verbrauch ermittelt werden und dann durch die Gesamtwohnflächen geteilt werden. Danach muss der Anteil aus der Tabelle abgelesen werden.

Was sich zunächst recht einfach anhört, kann sich durchaus als Problem entpuppen. Denn in den meisten Fällen fallen in eine Abrechnungsperiode gegenüber dem Mieter mehrere Rechnungen der Energielieferanten. Dann muss aufgeteilt und verteilt abgerechnet werden.

Wie werden sich Vermieter verhalten?

So lange auf Basis des Verbrauchs  der Anteil am CO2-Preis ermittelt wird, werden Vermieter natürlich versuchen, Mieter zu gewinnen, bei denen eher mit niedrigem Verbrauch gerechnet werden kann. Dies würde zur Folge habe, dass beispielsweise Familien mit Kleinkindern es schwieriger haben werden, entsprechenden Wohnraum zu finden.

Das Problem ist der Politik bekannt. Mittelfristig soll deshalb die Aufteilung auf Basis von Energieausweisen durchgeführt werden.

Ausnahmeregeln

Das Stufenmodell soll bei Mietwohnungen in denkmalgeschützten Immobilien für den Vermieter gemildert werden. Er kann ganz oder teilweise von seinem Anteil befreit werden. Bei Mieträumen, die keinen Wohnzwecken dienen, wird das Stufenmodell noch nicht angewandt. Hier bleibt es zunächst bei der Teilung des CO2-Preises. Geplant ist jedoch, dass das Stufenmodell ab 2026 auch hier angewandt werden soll.


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