Musterfeststellungsklage gegen Stromio GmbH
Musterfeststellungsklage gegen Stromio GmbH
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Die Musterfeststellungsklage gegen den Stromanbieter Stromio GmbH geht nun in eine entscheidende Phase. Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Unternehmen die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen zugestellt.
Verbraucherzentrale verklagt stromio
Ende 2021 hatte die Stromio GmbH seine Lieferungen eingestellt und langfristige Verträge einseitig gekündigt. Dadurch mussten viele Kunden die teure Grundversorgung in Anspruch nehmen. Da die Verbraucherzentrale Hessen das Vorgehen der Stromio GmbH für rechtswidrig hält, hat sie eine Musterfeststellungklage angestrengt.
klageregister ist eröffnet
Das Oberlandesgericht Hamm hat nun dem Stromlieferanten die Klageschrift zugestellt und das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Wer sich an der Musterfeststellungsklage gegen Stromio beteiligen will, kann sich ab sofort kostenfrei in das Klageregister eintragen und sich damit der Musterfeststellungsklage anschließen. Wer seinen Schadensersatzanspruch berechnen will, kann dazu das Rechen-Tool der Verbraucherzentrale Hessen nutzen.
Preissteigerungen als unternehmerisches Risiko
Stromio begründete seine Kündigungen mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Die Verbraucherzentrale Hessen hält das für rechtswidrig. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko, dass der Anbieter tragen muss. Er darf es nicht ungefragt auf seine Kunden abwälzen. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor.
Klage soll rechtswidriges Handeln bestätigen
Vor dem Oberlandesgericht Hamm soll festgestellt werden, dass Stromio rechtswidrig gehandelt hat. So sollen die Ex-Kunden Schadensersatz erhalten können.
Eintragung ins Klageregister jetzt möglich
Wer betroffen ist, kann sich ab sofort in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der Eintrag ist kostenlos. Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung. „Da wir derzeit nicht absehen können, wann das Gericht einen Termin für die erste mündliche Verhandlung anberaumen wird, empfehlen wir, den Eintrag ins Klageregister so bald wie möglich vorzunehmen“, sagt Kerstin Wolf, Leitung Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden.
Schadenshöhe laufend dokumentieren
Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen will, sollte die Höhe des entstanden Schadens dokumentieren. „Wenn wir mit der Musterfeststellungsklage erfolgreich sind, muss in einem zweiten Schritt die Schadenshöhe durchgesetzt werden“, so Wolf weiter. „Daher ist es wichtig, bei jedem Vertragswechsel die Zählerstände zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren.“