Fristverlängerung: Grundsteuererklärung bis 31.01.2023
Fristverlängerung: Grundsteuererklärung bis 31.01.2023
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Wie das Handelsblatt meldet, wird die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, die zum 31. Oktober endet, nun doch verlängert. Die Länder, die hierüber entscheiden, haben sich wohl auf eine Verlängerung bis zum 31. Januar 2023 geeinigt. Aktuell haben nur rund ein Fünftel der zur Abgabe Verpflichteten Ihre Erklärungen abgegeben.
Von Anfang an hatten Fachleute bemängelt, dass die Abgabefrist zu kurz bemessen sei. Denn erst ab Juli war die geforderte elektronische Abgabe möglich. Aber gleich zu Beginn gab es die ersten technischen Probleme durch Überlastung des ELSTER-Systems. Hintergrund der Fristverlängerung dürfte die bis jetzt dürftige Abgabequote sein. Die Finanzämter mussten in den kommenden Tagen mit der Bearbeitung zahlreicher Anträge auf Fristverlängerung rechnen und ab November unzählige Mahnschreiben versenden.
Finanzminister Lindner hatte sich bereits in einem Tweet vom 05.10.2022 für eine Verlängerung ausgesprochen: „Den Ländern werde ich den Vorschlag machen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu verlängern. Die Menschen (sowie die Steuerberater und die Finanzbehörden) haben zu viele Sorgen und Belastungen gleichzeitig“.
Die Erstellung der Erklärung macht vielen Bürgerinnen und Bürgern Probleme, da sich die Kriterien je nach Bundesland unterscheiden und die benötigten Informationen auch nicht zentral vorliegen.
Buhl bietet eine Online-Hilfe zum Ausfüllen der elektronischen Formulare an.