18. November 2022 von Hartmut Fischer
Teilen

Justizminister schlagen weitere Entlastung der Mieter vor

Mietrecht

Justizminister schlagen weitere Entlastung der Mieter vor

© r.classen / shutterstock

18. November 2022 / Hartmut Fischer

Auf ihrer jüngsten gemeinsamen Konferenz haben sich die Justizminister der Länder und des Bundes mit der Situation auf dem Markt der Mietwohnungen befasst. Die Situation ist durch die immens gestiegenen Preise auf dem Energiemarkt angespannt. Zu diesem Thema wurden diverse Vorschläge gemacht, die vom Bundesminister für Justiz geprüft werden sollen. Die Anregungen der Justizminister gehen jedoch alle zulasten der Vermieter.

kündigungsrecht einschränken

Die Konferenz schlägt vor, das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Verzugs der Mieterin oder des Mieters mit einer Betriebskostennachzahlung oder erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen für einen befristeten Zeitraum zu beschränken.

Nachzahlungsmöglichkeit auch bei ordentlicher kündigung

Außerdem fordern die Justizminister, das Recht von Mieterinnen und Mietern, die Beendigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs durch Zahlung des geschuldeten Betrages abzuwenden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) auf die ordentliche Kündigung auszuweiten.

änderungen bei zeitmietverträgen

Auch bei Zeitmietverträgen (§ 575 BGB) und Mietverträgen mit befristetem Kündigungsausschluss fordern die Justizminister Änderungen. Es soll ein ordentliches Kündigungsrecht für Mieterinnen und Mieter eingeführt werden. Dies soll in Fällen greifen, in denen der Mieterin oder dem Mieter aufgrund neuer unvorhersehbarer Umstände die Bindung an den Mietvertrag bis zum Ablauf der Befristung unzumutbar ist.

mietschuldenfreiheitsbescheinigung als pflicht

Zudem schlagen die Justizminister vor, dass ein gesetzlicher Anspruch von Mieterinnen und Mietern auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch die Vermieterin oder den Vermieter geschaffen wird.


das könnte sie auch interessieren:

Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung anheben?
Nebenkosten-Einverständnis kann nicht zurückgenommen werden
Eigentumswohnung: 10 Jahre Kündigungsschutz in Berlin rechtsgültig


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.