4. Januar 2023 von Hartmut Fischer
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Grundsteuererklärung: Die Zeit drängt

Grundsteuererklärung: Die Zeit drängt

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4. Januar 2023 / Hartmut Fischer

Erinnern Sie sich noch? 2022 wurde von Ihnen verlangt, bis zum 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abzugeben. Doch selbst die Politik musste einsehen, dass man die Bürger zu spät informiert hatte. So wurde der letzte Abgabetermin auf den 31. Januar 2023 verschoben und ein allgemeines Aufatmen ging durchs Land.

letzter abgabetermin rückt immer näher

Aber jetzt ist schon 2023 und der Abgabetermin rückt immer näher. Und es ist zu befürchten, dass es auch zu Übertragungsproblemen über das ELSTER-Programm der Finanzämter kommt, je näher der Stichtag 31.01. rückt.

wer zu spät kommt – muss zahlen

Was passiert, wenn man die Unterlagen zu spät einreicht? Das Finanzamt kassiert 25 EUR für jeden angefangenen Verspätungsmonat. Wird keine Erklärung abgegeben, schätzt das Finanzamt die Daten, die zur Festlegung der Grundsteuer benötigt werden. Diese Schätzung wird aber kaum zugunsten des Steuerzahlers ausfallen.

wiso grundsteuer hilft bei der grundsteuererklärung

Einige Bundesländer haben Ausfüllhilfen versandt. Ansonsten ist der Steuerzahler weitgehend auf sich gestellt. Mithilfe des Programms „WISO-Grundsteuer“ ist die Abgabe der Unterlagen kein Problem. Einen besonderen Vorteil von „WISO-Grundsteuer“ hebt die Stiftung Warentest hervor: „Als einziges Programm im Test errechnete WISO Grundsteuer den voraussichtlichen Grundsteuerwert und ermöglicht damit die spätere Kontrolle des Steuerbescheides.“

Hier kommen Sie zu WISO-Grundsteuer

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