Notwegerecht: Zum Garten über das Nachbargrundstück
Notwegerecht: Zum Garten über das Nachbargrundstück
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Das Notwegerecht gesteht dem Besitzer eines Grundstücks, das keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße hat, das Recht zu, über das Nachbargrundstück sein Areal zu betreten. Das gilt auch dann, wenn es den Nachbarn stört. So entschied zumindest das Landgericht Lübeck in einem Urteil vom 18.08.2023 (Aktenzeichen 3 O 309/22).
Gartenparzelle nur über nachbargrundstück erreichbar
In dem Verfahren ging es um eine Gartenparzelle, die keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße hatte. Darum nutzte der Besitzer das Grundstück der Nachbarin als Zugang. Damit war die Nachbarin jedoch nicht einverstanden. Sie blockierte den Durchgang mit Pflanzsteinen.
Parzellenbesitzer verlangt Wegefreigabe
Der Besitzer der Parzelle verlangte, dass die Wegeigentümerin die Steine wieder entfernt, damit er mit dem Rasenmäher oder der Schubkarre zu seiner Parzelle fahren kann. Da sich die Dame weigerte, klagte der Parzellen-Besitzer.
Er machte ein Notwegerecht zur Nutzung des Weges geltend. Die beklagte Dame behauptete, dass der Kläger auf dem Grundstück Alkohol konsumiere. Er sei sogar im angetrunkenen Zustand schon in den Gartenzaun Ihres Grundstücks gefallen.
Landgericht bestätigt notwegerecht
Das Landgericht Lübeck entschied zugunsten des Klägers. Er habe nach § 917 BGB Abs. 1 ein Notwegerecht, das durch § 1004 Abs. 2 BGB zusätzlich geschützt sei. Danach kann der Eigentümer eines Grundstücks von den Nachbarn die Nutzung ihres Grundstücks verlangen, sofern dem Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt.
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