13. Oktober 2023 von Hartmut Fischer
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Herbstlaub: Wer muss räumen?

Herbstlaub: Wer muss räumen?

© Iryna Yung / Shutterstock

13. Oktober 2023 / Hartmut Fischer

Nun ist wieder die Zeit angebrochen, in der Herbstlaub und Regen dafür sorgen, dass ein Gehweg schnell zur unfreiwilligen Rutschpartie einlädt. Auch hier stellt sich – spätestens im Unglücksfall – die Frage nach Haftung und Räumpflicht.

Wer muss herbstlaub räumen?

Ähnlich wie beim „Winterdienst“ ist zunächst die Kommune für die Beseitung von Herbstlaub verantwortlich. Diese überträgt die Aufgabe aber fast immer per Satzung an die Eigentümer der Grundstücke, die an der jeweiligen Straße liegen.

Beseitigung von Herbslaub delegieren

Der Eigentümer hat nun zwei Möglichkeiten. Er kann die Aufgabe im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Wird im Mietvertrag eine allgemeine „Räum und Streupflicht“ vereinbart, umfasst dies auch die Beseitigung von Herbstlaub. Der Eigentümer  kann aber die Aufgabe auch auf eine Firma übertragen. Die Kosten hierfür können in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter übertragen werden.

Kommt es zu einem Schadensfall wegen nicht korrekter Räumung von Herbstlaub haftet die beauftragte Firma. Wurde die Räumung auf die Mieter übertragen, haftet der Eigentümer gegenüber dem Geschädigten. Die entstandenen Kosten kann sich der Eigentümer aber im Innenverhältnis vom Mieter erstatten lassen.

wann muss herbslaub geräumt werden?

Wann Herbstlaub geräumt werden muss, ist gesetzlich nicht festgelegt, ergibt sich aber meist aus der Satzung der Kommune. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass an Wochentagen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr für gefahrlos nutzbare Flächen gesorgt werden muss. Um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung.

wie entsorgt man herbstlaub?

Herbstlaub sollte, wenn möglich, kompostiert werden. Ist dies nicht möglich, muss das Laub In der Tonne für Bioabfälle entsorgt werden. Die Entsorgung über andere Abfalltonnen (Restmüll, Papiermüll usw.) ist nicht erlaubt. Hier lohnt es sich aber auch, noch einmal bei der Kommunalverwaltung nachzuhören. Oft bietet man in der Kommune Flächen an, auf denen der Laubabfall abgelegt werden kann. Andere Kommunen bieten auch spezielle Beutel oder Säcke an, in denen das Laub für die Abfuhr bereitgestellt werden kann.


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