27. April 2024 von Hartmut Fischer
Teilen

Cannabis in der Mietwohnung

Cannabis in der Mietwohnung

© Philippe Imbault / Vecteezy

27. April 2024 / Hartmut Fischer

Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis im heimischen Umfeld mit Einschränkungen erlaubt. Doch wie sieht es mit dem Haschischkonsum in der Mietwohnung aus. Tatsächlich gibt es hier einige Dinge, die man berücksichtigen muss.

Kein grundsätzliches Verbot?

Grundsätzlich gilt für den Cannabis-Konsum – im Rahmen der gesetzlichen Regeln – das Gleiche, wie beim Zigarettenkonsum. Ein generelles Verbot durch den Vermieter dürfte nur schwer durchsetzbar sein. Allerdings gibt es hierzu noch keine Gerichtsurteile, so dass man noch abwarten muss, wie die Juristen entscheiden.

Die heimische Cannabis-Zucht

Für den privaten Bedarf darf jeder Erwachsene, der mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnt oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, bis zu drei Cannabis-Pflanzen züchten. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wo die Pflanzen in der Wohnung oder auf dem Balkon stehen. Allerdings brauchen die Haschischpflanzen sehr viel Wasser und Licht. Kommt es dadurch bei der Zucht zu Schäden an der Mietwohnung, haftet hierfür der Mieter.

Außerdem müssen die Pflanzen so platziert werden, dass weder Kinder und Jugendliche noch Dritte Zugriff hierauf haben. Deshalb dürfte der Anbau von Cannabis auch im Freien – wenn der Mieter beispielsweise den Garten mitbenutzen darf – ausgeschlossen sein.

Der Cannabis-Genuss in der Wohnung

Wie bereits eingangs beschrieben, verhält es sich beim Rauchen von Haschisch ähnlich, wie beim Konsum von Nikotin. Grundsätzlich darf der Mieter sein „Tütchen“ überall in der Wohnung oder auf dem  Balkon genießen. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn der süßliche Cannabis-Duft aus der Wohnung beispielsweise ins Treppenhaus gelangt. Hier kann das Gebot der Rücksichtnahme greifen, wenn sich Mitbewohner dadurch belästigt fühlen.

Beim Genuss im Freien sollte auf jeden Fall erst einmal ein Blick in die Hausordnung geworfen und mit dem Mieter gesprochen werden. Insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen können hier einschränkende Regelungen gelten.

Mieter, die sich belästigt fühlen, habe die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und dort beispielsweise durchsetzen, dass der Genuss von Cannabis nur noch in festgelegten Zeitfenstern gestattet wird.


 

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.