30. Mai 2024 von Hartmut Fischer
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Förderung beim Heizungstausch – jetzt auch für Vermieter

Förderung beim Heizungstausch – jetzt auch für Vermieter

© Thomas Eder / Vecteezy

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30. Mai 2024 / Hartmut Fischer

Wer jetzt seine Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Variante tauscht, erhält staatliche Zuschüsse. Erstmals gibt es auch finanzielle Unterstützung für Vermieter. Immerhin können sie 30 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.

Vor der Förderung gut beraten lassen

Bevor Sie den Heizungstausch in Angriff nehmen und die Förderung beantragen, sollten Sie sich umfassend von einem Energieberater beraten lassen. Auch hierfür gibt es eine staatliche Förderung, wenn man einen zertifizierten Berater auswählt, den man über die Internetseite „Energieeffizienz Experten“ findet. Vor der Beratung stellen Sie dann den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie erhalten dann einen Zuwendungsbescheid.

Ab dem Datum des Bescheids haben Sie nun neun Monate Zeit, die Energieberatung durchführen zu lassen. Wichtig ist, dass im Rahmen der Beratung ein sogenannter „individueller Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erstellt wird, da sonst keine Förderung erfolgt. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 80 % der Beratungskosten. Der Zuschuss ist allerdings gedeckelt auf maximal 1.300 € (Ein- und Zweifamilienhäuser) beziehungsweise 1.700 € (drei und mehr Wohneinheiten).

Voraussetzung für die Förderung: Liefer- und Leistungsvertrag

Nachdem Sie durch einen Experten beraten wurden, müssen Sie noch eine weitere Voraussetzung erfüllen, um an die Förderung für den Heizungstausch zu kommen. Mit dem Antrag der Förderung bei der KfW  müssen  Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag vorlegen.

Nachdem die Förderung beantragt wurde, erhalten Sie zunächst von der KfW online nach kurzer Zeit die Zusage zur Förderung. Allerdings wird zunächst kein Geld fließen. Auszahlungen werden wohl erst ab September 2024 erfolgen.

Förderung nur für bestimmte Heizungssysteme

Der Staat fördert:

Anschluss an ein Fernwärmenetz,
Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen),
Brennstoffzellenheizungen,
Hybridheizungen,
Solarthermische Lösungen,
Wärmepumpen.

zusätzliche Fördermittel

Wenn Sie den Umstieg auf Wärmepumpen planen, fragen Sie Ihren Installateur, ob für die Pumpe ein zusätzlicher Effizienz-Bonus (5 %) beantragt werden kann. Diesen Bonus gibt es nur bei ganz bestimmten Modellen. Die Händler können Ihnen aber hier weiterhelfen.

Außerdem werden Sie beim Einbau einer Biomasseheizung zusätzlich mit 2.500 EUR gefördert. Voraussetzung: die Staub-Emissionsgrenzwerte der neuen Heizung bei maximal 2,5 mg/m³ liegen.


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