28. August 2024 von Hartmut Fischer
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Fördermittel für Heizung: Kreis der Antragsberechtigten erweitert

Fördermittel für Heizung: Kreis der Antragsberechtigten erweitert

© Andrii Synenkyi / Vecteezy

28. August 2024 / Hartmut Fischer

Seit dem 27.08.2024 wurde der Kreis derer, die Fördermittel zur Heizungsoptimierung beantragen können, erweitert. Nun können auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer vermieteter oder selbst genutzter Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (für Maßnahmen am Sondereigentum) eine Fördermittel beantragen. Die Fördermittel können als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.

Die angebotenen Fördermittel

Für Selbstnutzer, Vermieter von Einfamilienhäusern, WEG und private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setztensich die Fördermittel in Form von Zuschüssen aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt für Privatpersonen jeweils 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Je nach Antragstellergruppe sind weitere Fördermittel-Zuschüsse möglich (Effizienzbonus 5 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Einkommensbonus von 30 %). Maximal decken die Fördermittel-Zuschüsse  70 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Außerdem ist ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 EUR möglich. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten.

weitere fördermittel: Zinsgünstige Kredite

Zur Förderung der Heizungsoptimierungen stehen auch zinsgünstige Ergänzungskredite für Investitionen in Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung. Beantragen sie die Kredite bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung parallel weiter um: Nachweise für die  Auszahlung der Förderung sind gestaffelt nach Antragstellergruppen einzureichen. Sie ist dabei jeweils etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete erste Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann ab 30. September 2024 alle Unterlagen digital einreichen.


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