26. Oktober 2024 von Hartmut Fischer
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Hypotheken-Darlehen: Provision bei vorzeitiger Rückzahlung

Hypotheken-Darlehen: Provision bei vorzeitiger Rückzahlung

© Panwasin seemala / Shutterstock

26. Oktober 2024 / Hartmut Fischer

Konnte ein Kreditnehmer sein Hypotheken-Darlehen vorzeitig ablösen, kann er einen Teil der Provision für die Kreditgewährung zurückverlangen, wenn er nicht darüber informiert wurde, dass die Provision unabhängig von der Laufzeit festgelegt wurde. Zu diesem Ergebnis kam der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 17.10.2024 (Aktenzeichen C-76/22).

Hypotheken-Darlehen wird vorzeitig abgelöst

In dem Verfahren ging es um einen Hypothekenkreditvertrag, der in Polen über eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen wurde. Bei Abschluss des Vertrags zahlte der Kreditnehmer die Gesamtkosten, in denen auch eine Provision für die Kreditgewährung enthalten war.

Kreditnehmer verlangt Teil der Provision zurück

Bereits 19 Monate später konnte der Kreditnehmer den Kredit vollständig tilgen. Er verlangte nun von der Bank, dass sie den Anteil der Provision für die nicht in Anspruch genommene Laufzeit (341 Monate) zurückerstattet. Die Bank weigerte sich und der Kreditnehmer ging vor Gericht.

Gericht richtet Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EGH)

Das Gericht war sich in der Auslegung der „Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher“ unsicher und richtete eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof. In seiner Anfrage teilte das Gericht auch mit, dass die Bank nicht darüber informierte, ob die Provision objektiv im direkten Zusammenhang zur Laufzeit des Kreditvertrags steht. Außerdem fragte das Gericht den Europäischen Gerichtshof, wie eine Rückzahlung berechnet werden müsse.

EGH bestimmt, dass Provision teilweise erstattet werden muss

Weil der Kreditnehmer nicht darüber informiert wurde, ob die Provision unabhängig von der Laufzeit festgelegt wurde, entschied der EGH, dass er einen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Provision habe.

Der Kreditgeber sei verpflichtet, vor Abschluss des Kreditvertrags über alle Kreditkosten zu informieren. In der Information müssen einmalige und regelmäßige Kosten aufgeschlüsselt werden. Fehlen diese Informationen, kann der Kreditnehmer davon ausgehen, dass die Kosten mit der Laufzeit des Kreditvertrags gekoppelt sind. Dann hat er bei vorzeitiger Ablösung Anspruch auf teilweise Erstattung der Kosten.

Berechnung der Rückzahlung durch nationale Gerichte

Über die Berechnung der Rückzahlung machte der EGH keine näheren Angaben. Er wies lediglich darauf hin, dass die Berechnungen durch die nationalen Gerichte erfolgen müssen. Dabei muss besonderer Wert auf den Verbraucherschutz gelegt werden.


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