Vorfälligkeitsentschädigung – Klausel vom BGH gekippt
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Vorfälligkeitsentschädigung – Klausel vom BGH gekippt
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Wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig ablöst, verlangt der Kreditgeber eine Entschädigung für entgangene Zinsen, die er erzielt hätte, wäre das Darlehen nicht vorzeitig abgelöst worden (§ 502 BGB). Diese Entschädigung wird in den Verträgen als Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Die Vorfälligkeitsentschädigung-Klauseln können unter Umständen unwirksam sein. Sie kann dann von den Banken zurückverlangt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 04.12.2024 klargestellt (Aktenzeichen: XI ZR 75/23).
Hier können Sie das Urteil im Original lesen
Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung gefordert
In dem Verfahren stritt eine Bank mit einem Kunden. Dieser hatte zwei Immobiliendarlehen in Höhe von insgesamt 190.000 EUR bei der Bank aufgenommen. Aufgrund der vorzeitigen Ablösung der Darlehen forderte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 15.854,75 €. Hiervon bezahlte der Kreditnehmer 10.048,90 € unter Vorbehalt.
Er klagte auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen und konnte sich vor dem Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen 7 O 60/21). Die Bank ging in Berufung, unterlag aber auch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen 7 U 14/22). Da die Revision zugelassen wurde, kam es nun zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
BGH: Vorfälligkeitsentschädigung unklar formuliert
Auch der BGH gab dem Bankkunden recht und stellte noch einmal klar, dass die von der Bank verwendeten Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und verständlich genug waren. Darum hatte die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung. Das Gericht stellte in der Begründung fest, dass die Bezeichnung „Restlaufzeit“ irreführend ist, was zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsklausel führt.
Handeln, wenn Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird
Wenn Sie in der Zeit zwischen 2016 und 2024 ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, sollten Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen und Rückforderungen geltend machen. Planen Sie, einen Kredit vorzeitig abzulösen und die Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung, sollten Sie auch hier von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Forderung berechtigt ist. In vielen Fällen ist jedoch Eile geboten, da es sein kann, dass der Anspruch auf Rückzahlung bereits nach drei Jahren verjährt.
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