22. April 2025 von Hartmut Fischer
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Bioabfall: Das kann teuer werden!

Bioabfall: Das kann teuer werden!

© Fedor Lunin / Vecteezy

22. April 2025 / Hartmut Fischer

Seit 1.1.2025 gelten bereits neue Regelungen für die Mülltrennung des Restmülls. Ab 1. Mai 2025 treten verschärfte Regeln für die Entsorgung von Bioabfall in Kraft. Weisen Sie Ihre Mieterinnen und Mieter darauf hin, denn bei Verstößen kann es zu sehr empfindlichen Strafen kommen. Die Mehrkosten, die durch den zusätzlichen Aufwand bei der Entsorgung von Bioabfall entstehen, können über die Nebenkosten auf den Mieter übertragen werden.

Bioabfall ist ein wertvoller Rohstoff

Der in der „braunen Tonne“ zu entsorgende Abfall soll – so ist das Ziel – zu wertvollem Kompost verarbeitet werden. Wenn aber nicht kompostierbare Abfälle – sogenannte Störstoffe – in den Tonnen entsorgt werden, wird die Kompostierung schwierig und in vielen Fällen muss der wertvolle Abfall verbrannt werden.

Ab 1. Mai: Nur Bioabfall in die braune Tonne

Ab Mai 2025 muss eine Biotonne mindestens 99 % Bioabfall enthalten.  Die Abfallentsorgungsunternehmen werden prüfen, ob diese Bestimmung eingehalten wird. Befinden sich in einer Tonne mehr als 3 % an nicht zulässigem Abfall, kann das Entsorgungsunternehmen den Abtransport ablehnen. Der Inhalt der Tonne muss dann nachsortiert werden. Allerdings findet keine Sonderabfuhr des sortierten Bioabfalls statt. Man muss dann die nächste Leerung abwarten.

Kontrollen und Sanktionen

Die Entsorgungsunternehmen markieren die abgelehnten Tonnen mit entsprechenden Aufklebern. Es bleibt aber nicht nur beim unangenehmen Nachsortieren. Im Extremfall droht auch ein Bußgeld von bis zu 2500 €.

Die Kontrollen erfolgen entweder manuell stichprobenweise oder durch Sensoren, die an den Müllfahrzeugen angebracht sind. Diese Sensoren ermitteln, wie viel Prozent Kunststoff, Metall oder andere nicht kompostierbare Stoffe in der Tonne enthalten sind.

Was ist Bioabfall – und was nicht?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informiert über die Entsorgung in der Biotonne.

In der Biotonne dürfen entsorgt werden:

  • Bioabfalltüten aus unbehandeltem Papier
  • Brot, Backwaren, sonstige Mehlprodukte
  • Eierschalen
  • Ernterückstände, Fallobst
  • Fisch-, Fleisch-, Lebensmittelreste (auch verdorben)
  • Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Laub/Nadeln, Blumen- und Pflanzenreste, einige kranke Pflanzen (Ausnahmen gelten primär bei Schädlingsbefall), Unkraut und Moos
  • Gemüse-, Salat-, Obstreste (auch Südfrüchte)
  • Kaffeesatz, Tee
  • Kleintierstreu (nur Späne, Sand), Stroh
  • Küchenrollenpapier
  • zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel
  • Milchprodukte (nicht flüssig!)
  • Nussschalen
  • Speisereste, gekocht und roh
  • Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht)
  • Zeitungspapier in Maßen (kein Hochglanzpapier)

Nicht zum Bioabfall gehören:

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