Bundesregierung gibt Gas für mehr Wettbewerb
Bundesregierung gibt Gas für mehr Wettbewerb
Das Bundeskabinett hat am 18.08.2010 eine neue Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Damit sollen die Bedingungen für flächendeckenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt verbessert werden. Die derzeit gültigen Regelungen hätten sich – so die Bundesregierung – in der Vergangenheit häufig als „Hemmschuh“ für Wettbewerbsangebote erwiesen. So können derzeit benöitgte Netzkapazitäten nicht erworben werden, weil diese langfristig ausgebucht sind. Das macht es den Anbietern – vor allem den neu auf den Markt drängenden Unternehmen – schwer, im Wettbewerb Fuß zu fassen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hofft nun, dass sich mit dem neuen Gesetz die Situation verbessert: „Ich erwarte, dass die neue Gasnetzzugangsverordnung zu deutlich mehr Bewegung auf dem bisher recht trägen deutschen Gasmarkt führt – auch zum Nutzen der Verbraucher.“
Im Kern umfasst die Verordnung drei zentrale Punkte:
- Die Zahl der Gebiete, innerhalb derer sich Gaslieferanten frei bewegen können werden vergrößert, so dass bis 2013 von den derzeit sechs Gebieten höchstens zwei übrig bleiben. Dadurch sollen bundesweite Lieferangebote für neue Lieferanten wirtschaftlich attraktiver werden.
- Transportkapazitäten sollen künfrig diskriminierungsfrei versteigert werden. Dadurch soll eine wesentliche Hürde für den Markteintritt von Wettbewerbern abgebaut werden.
- Ähnlich dem Modell im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühren für maximal drei Jahre zu reservieren. So soll es ihnen erleichtert werden, ans Netz zu kommen.
Wie sich die Neuregelungen auf den Gasmarkt auswirken werden, wird jedoch erst die Zukunft zeigen können. Stärker werdende Konkurrenz, die zu sinkenden Preisen führen würde, wäre auf jeden Fall für den Verbraucher wünschenswert.