Energiekonzept: Bundesregierung gibt nach und wird unverbindlicher
Energiekonzept: Bundesregierung gibt nach und wird unverbindlicher
Heute hat die Bundesregierung ihr Energiekonzept verabschiedet. Bezüglich der Gebäudesanierung hat das Kabinett erkennbar nachgegeben. Vor allem wurde festgehalten, dass eine Sanierung nur dann durchgeführt werden muss, wenn sie auch wirtschaftlich vertretbar ist.
Auch vom Ziel, bis 2050 alle Häuser als Null-Emmisssionshäuser umzuwandeln ist man glücklicherweise abgerückt. Zwar schreibt das Energiekonzept immer noch vor, dass der Primärenergiebedarf bis 2050 um 80 % gesenkt werden soll, doch dies soll nur unter wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten erreicht werden. „Strafsteuern“ für Nichtsanierer wird es nach dem verabschiedeten Konzept auch nicht geben. Dafür sollen Anreize geschaffen werden, die es Immobilieneigentümer leichter machen sollen, energetisch zu sanieren.
Die Abrissprämien für wirtschaftlich nicht sanierbare Gebäude sollen über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert werden. Allerdings ist schon jetzt erkennbar, dass die Mittel hierfür aller Voraussicht nach eher kärglich sein werden. Im Entwurf des Energiekonzeptes hieß es noch, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm „deutlich besser ausgestattet“ werden sollte. In der verabschiedeten Version ist nur noch von einer Förderung „im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“ die Rede. Auch bezüglich der im Entwurf noch genannten neuen steuerlichen Anreize flüchtet man sich ins Unverbindliche. Jetzt sollen diese steuerlichen Anreize erst mal nur geprüft werden. Die Wiedereinführung der Sonderabschreibung (§ 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung alt) ist überhaupt nicht mehr die Rede. Nach dem Entwurf des Energiekonzeptes sollte die Wiedereinführung zumindest geprüft werden.