25. November 2010 von Hartmut Fischer
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Platz da!

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25. November 2010 / Hartmut Fischer

Wenn auch die Kommune der Meinung ist, dass die symmetrische Anordnung von Bäumen besonders schön aussieht: Das gibt ihr nicht das Recht, einem Grundstückseigentümer die Zufahrt zu seinem Grundstück zu erschweren. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, musste jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover höchstrichterlich entschieden werden.

In dem Fall hatte eine Kommune vor einem Grundstück ein Pflanzbeet direkt vor der einzigen Zufahrt eines Grundstücks angelegt. Der Grundstückseigentümer klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht, was zu einem Lokaltermin erschien und feststellte:

  • Ein Berufskraftfahrer mit seinem ihm vertrauten Fahrzeug könne wahrscheinlich noch in das Grundstück einfahren.
  • Das Ausfahren sei aber nur möglich, wenn man mehrmals rangiere, um an der „grünen Insel“ vorbeizukommen.
  • Beim Rangieren würden die Passanten gefährdet.
  • Die Einfahrt über eine vorhandene Ausweichfläche sei nicht möglich, da diese meist zugeparkt sei.
  • Durch das Pflanzbeet könne man nicht mehr erkennen, dass hier auch eine Zufahrt sei, so dass der Bereich immer wieder zugeparkt würde.

Die Kommune konnte nur darauf verweisen, dass die im Beet gepflanzte Linde nur so symmetrisch zu den anderen gepflanzten Bäumen gesetzt werden konnte. Kein ausreichendes Argument befanden die Richter, und entschieden, dass das Beet samt Linde entfernt werden müsse.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17.11.2010 (Aktenzeichen 7 A 4096/10)

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