Fehlerhafter Kanalbau: Schadenersatz bei Gebäudeschäden
Fehlerhafter Kanalbau: Schadenersatz bei Gebäudeschäden
Wird eine Immobilie durch größtenteils fehlerhafte Kanalbauarbeiten massiv geschädigt, kann der Hauseigentümer Schadenersatzansprüche gegen die Kommune und die ausführende Baufirma geltend machen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Urteil vom 01.04.2011, Aktenzeichen 1 U 379/06).
In dem Verfahren ging es um die Schadenersatzforderung eines Hauseigentümers, der der Meinung war, dass sich seine Immobilie aufgrund von Kanalbauarbeiten gesetzt habe. Er warf dem Unternehmen vor, der Grundwasserspiegel sei durch die Maßnahmen so stark gesenkt wurde, dass sich das Haus senken musste, wodurch erhebliche Risse entstanden seien. Er bemängelte, dass bei den Kanalarbeiten nicht ausreichen Trennschürzen oder Querriegel eingebaut worden seien. Damit hätte aber das Absinken des Grundwassers vermieden werden können. Sowohl die Baufirma als auch die Kommune stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass die Risse nicht auf das Absenken des Grundwasserspiegels zurückzuführen seien. Es handele sich hier um Altschäden, weil das Haus eine unzureichende Gründung besitze.
Die Klage des Immobilienbesitzers wurde vom zuständigen Landgericht zunächst mangels Beweise abgewiesen. Das Oberlandesgericht gab dem Hauseigentümer jedoch recht. Wie ein eingeholtes Gutachten ergab, waren die erforderlichen Querriegel unzureichend ausgeführt beziehungsweise gar nicht eingebaut worden. Der Sachverständige hatte zur Klärung der Sachlage auch eine Bundesstraße öffnen lassen. Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz stellten deshalb fest, dass die fehlerhafte Ausführung der Arbeiten das Absenken des Grundwassers verursacht habe. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sich das Haus des Klägers gesetzt habe. Somit müssten sowohl die Kommune als auch die Kanalbaufirma für die entstandenen Schäden Schadenersatz leisten.
Foto: (c) Thorben Wengert, www.pixelio.de