OLG Celle zeigt Gaslieferanten die Rote Karte
OLG Celle zeigt Gaslieferanten die Rote Karte
Wieder eine Niederlage für zwei Energieversorger, die ihre Preise anheben wollten. Zwei niedersächsische Gasversorger mussten sich vom Oberlandesgericht Celle sagen lassen, dass die Preiserhöhungen ohne Rechtsgundlage waren. Die Erhöhungen sind damit Null und Nichtig.
In dem Verfahren ging es um die Klagen von über 60 Kunden. Sie hatten einen Sondervertrag („Erdgas Classic“) abgeschlossen. Ihre Klagen richteten sich gegen Preisanhebungen in den Jahren 2004 bis 2008.
Da die Kläger keine Grundversorgungsverträge abgeschlossen hatten, konnten für die Sonderverträge die Regeln nach der „Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) nicht unmittelbar angewandt werden.
In der Broschüre des Versorgungsvertrags „Erdgas Classic“ befand sich jedoch folgende Klausel: „bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgaspreise entsprechend angepasst“. Dies sei, so die Richter, eine Preisanpassungsklausel. Diese Klausel sei jedoch nicht zulässig. In ihr würde lediglich die Möglichkeit der Preiserhöhung bei steigenden Preisen auf dem Heizölmarkt festgeschrieben. Ein Ausgleich durch Kostensenkung in anderen Bereichen sei ebensowenig vorgesehehn, wie eine Senkungspflicht bei veränderten Gasbezugskosten. Damit werde der Kunde unzumutbar benachteiligt, wodurch die Preiserhöhungen nicht zulässig wurden.
Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19.05.2011 entschieden (Aktenzeichen 13 U 6/10).
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