4. September 2011 von Hartmut Fischer
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Sollzinsen nach Immobilienveräußerung doch Werbungskosten?

Sollzinsen nach Immobilienveräußerung doch Werbungskosten?

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4. September 2011 / Hartmut Fischer

Bisher galt die Regel, dass Bau- oder Kauf-Kreditzinsen nach Veräußerung der Immobilie nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden konnten. Doch diese Regelung scheint jetzt ins Wanken zu geraten.

In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um diese Frage. Eine Immobilie, die vom Hauseigentümer über einen Kredit finanziert wurde kam zur Zwangsversteigerung. Der Erlös der Versteigerung deckte jedoch die Kreditkosten nicht.  Das Finanzamt wollte die nun anfallenden Zinsen für den verbleibenden Kredit nicht als Werbungskosten anerkennen. Es berief sich dabei auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH).

Der Steuerzahler stellte beim Finanzgericht Düsseldorf einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV-Verfahren)“. Das Gericht setzte daraufhin den Steuerbescheid zunächst aus. Die Richter hatten große Zweifel, ob es auch in Zukunft bei der Ablehnung von solchen Kreditzinsen als Werbungskosten bleibe. Sie verwiesen hier auf den Bundesfinanzhof (BFH), der die Revision in einem ähnlich gelagerten Hauptsacheverfahren zuließ. Außerdem hätten nicht nur BFH-Richter bezüglich der derzeitigen Regelung – bei der die Schuldzinsen nicht anerkannt werden – Bedenken geäußert. Auch in der einschlägigen Literatur sehe man die Ablehnung nachträglich entstandener Schuldzinsen kritisch.

Entscheidung des Finanzgericht Düsseldorf – Aktenzeichen 11 V 1620/11 vom 18.07.2011

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