22. März 2012 von Hartmut Fischer
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Hausnummern können wechseln

Hausnummern können wechseln

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22. März 2012 / Hartmut Fischer

Die Hausnummer einer Immobilie wird von der Gemeindeverwaltung vergeben. Ihnen steht auch das Recht zu, die Nummerierung – beispielsweise bei der Einbeziehung von Neubauten – zu ändern und die einzelnen Nummern neu zu vergeben. Einen Rechtsanspruch auf eine bereits vergebene Nummer hat der Hauseigentümer nicht. Dies hat zumindest für den Freistaat Bayern der Münchener Verwaltungsgerichtshof entschieden (Az. 8 ZB 11.1676). Die Entscheidung – dürfte analog auch für andere Bundesländer dienen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren beschwerte sich ein Grundstückseigentümer, dass Ihre Neubauten innerhalb einer Wohnanlage mit Gewebeeinheiten und Tiefgarage neue Hausnummern erhalten sollten. Sie forderte die Beibehaltung der bisher in der Anschrift der Gebäude auf ihrem Grundstück üblichen Nummerierung.

Allerdings hatte die Forderung keinen Erfolg. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof stellte zur Begründung fest, dass die Vergabe der Hausnummern eine rein ordnungsrechtliche Aufgabe im allgemeinen Interesse sei. Es sollte damit eine klar erkennbare Gliederung des Gemeindegebiets erreicht werden. Dies sei beispielsweise für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr und den Rettungsdienst notwendig.Grundstückseigentümer könnten deshalb weder bei der Vergabe von Hausnummer geltend machen, dass die Gemeinde eine fehlerhafte Ermessensentscheidung getroffen habe. Dies gelte sowohl für die Erstvergabe als auch für eine spätere Umnummerierung.

Foto: (c) Paul-Georg Meister / www.pixelio.de

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