16. Mai 2012 von Hartmut Fischer
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Nebenkosten: BGH stärkt Mieter-Rechte

Nebenkosten: BGH stärkt Mieter-Rechte

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16. Mai 2012 / Hartmut Fischer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Mieter bezüglich der Betriebskosten-Vorauszahlungen weiter gestärkt. Nach dem neuen Urteil kann der Vermieter die Vorauszahlungen nur dann anheben, wenn die vorherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt ist. In der Vergangenheit reichte es aus, dass die Abrechnung die formalen Voraussetzungen erfüllte.

Der BGH musste einen Fall entscheiden, in dem ein Vermieter zwei Mietern wegen Zahlungsrückstände gekündigt hatte. Der Vermieter hatte 2004 die Nebenkostenvorauszahlungen erhöht. Dies geschah jedoch auf Basis einer inhaltlich nicht korrekten Betriebskostenabrechnung. Die Mieter weigerten sich, die höheren Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten und der Vermieter kündigte beiden und reichte die Räumungsklage ein. Die Mieter verwiesen auf die fehlerhafte Abrechnung und machten geltend, dass sie die Erhöhung akzeptiert hätten, wenn die Abrechnung korrekt gewesen wäre.

Die Richter des BGH wiesen die Räumungsklage letztinstanzlich ab. Entgegen der bisherigen Rechtssprechung stellten sie sich jetzt auf den Standpunkt, dass auch eine zwar formell richtige aber inhaltlich falsche Betriebskostenabrechnung eine Verletzung der Vertragspflichten des Vermieters darstelle. Aus diesem Fehlverhalten dürften keine Vorteile für den Vermieter entstehen.

Urteil  des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2012 – Aktenzeichen: VIII ZR 245/11

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