Nachttemperaturen-Kompromiss
Nachttemperaturen-Kompromiss
Wie warm oder kalt darf es nachts in einer Wohnung sein? Mit dieser Frage müssen sich Gerichte immer häufiger befassen. In einem jetzt bekannt gewordenem Vergleich vor dem Landgericht Wuppertal legte man eine Nachttemperatur von mindestens 18° in allen Räumen fest.
Dem Vergleich lag ein seit vielen Jahren anhängiger Rechtsstreit zugrunde. Ein Mieter wollte nicht akzeptieren, dass die Raumtemperatur in den kalten Jahreszeiten nachts auf bis zu 14° abgesenkt wurde. Allerdings war er mit seiner Klage vor dem Amtsgericht in Solingen nicht erfolgreich. Der Richter hielt die Temperatur für zumutbar. Der Mieter ging deshalb in die Berufung.
Vor dem Landgericht Wuppertal wurde dann ein Kompromiss geschlossen, nach dem der Vermieter jetzt eine Mindesttemperatur von 18° in den Nachtstunden sicherstellt.
Foto: (c) MarenBeler / www.pixelio.de