Bäume müssen kontrolliert werden
Bäume müssen kontrolliert werden
Bäume müssen zweimal im Jahr auf ihre Gesundheit und Standfestigkeit geprüft werden. Wenn dies nicht geschieht, haftet der Eigentümer des Baumes für Schäden, die durch ihn entstehen. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Magdeburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil.
In dem Streitfall ging es um eine Zitterpappel, die auf ein parkendes Auto fiel und einen Schaden von mehr als 6.000,00 € anrichtete. Der Autobesitzer wollte diesen Schaden vom Baumeigentümer ersetzt haben.
Das Landgericht Magdeburg gab dem Pkw-Besitzer recht. Die Richter stellten fest, dass der Baumeigentümer zweimal im Jahr eine Sichtprüfung des Baumes vornehmen lassen müsse. Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Bei der vom Landgericht Magdeburg verlangten sogenannten „Baumschau“ wird geprüft, ob der Baum äußerlich krank oder beschädigt ist. Diese Baumschau muss ein Experte vornehmen, der Schäden und Krankheiten auch erkennen kann. Eine durch einen Laien ausgeführte Besichtigung reiche nicht aus. Im vorliegenden Fall wurden von einem Gutachter Vorschädigungen festgestellt, die ein Experte erkannt hätte.
Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 26.04.2012 – Aktenzeichen 9 O 757/10
Foto: (c) Manfred Czybik / www.pixelio.de