Nachbarn müssen Videowand akzeptieren
Nachbarn müssen Videowand akzeptieren
Die Installation einer Videowand in einem Stadion ist von den Nachbarn zu akzeptieren. Die durch die Videowall entstehenden Licht-Immissionen müssen die Anlieger hinnehmen. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Trier.
In dem Verfahren klagte ein Anlieger in der Nähe eines Stadions gegen die Baugenehmigung zur Installation einer LED-Wand in diesem Stadion. Er beanstandete, dass die mit der Videowand verbundenen Licht-Immissionen ihm nicht zugemutet werden könnten.
Das Verwaltungsgericht Trier versuchte zunächst einen Vergleich herbeizuführen, der aber nicht zustande kam. Daraufhin entschieden die Richter, dass die erteilte Baugenehmigung rechtens sei. Sie beriefen sich hierbei auf einen in mündlicher Verhandlung angehörten Experten. Dieser hatte bestätigt, dass die Licht-Immissionen voraussichtlich in der Nähe der Wohnung des Klägers innerhalb der Werte der entsprechenden Vorschriften liegen würden. Die entstehenden Immissionen hielt der Sachverständige deshalb für zumutbar.
Außerdem, so die Richter, gingen von dem Stadion bereits höhere Licht-Immissionen als allgemein üblich, aus. Die Umgebung des Stadions sei deshalb bereits vorbelastet. Daraus ergebe sich aber auch ein vermindertes Schutzniveau.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Anlieger verpflichtet sei, selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soweit diese finanziell und praktisch zumutbar seien. So könne der Kläger Vorhänge und Jalousien anbringen lassen, mit denen auf einfache und kostengünstige Art und Weise ein Schutz vor den erhöhten Licht-Immissionen erreicht werden könne.
Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 09.05.2012 – Aktenzeichen 5 K 1226/11.TR