Maklercourtage bald vom Vermieter zu zahlen?
Maklercourtage bald vom Vermieter zu zahlen?
Wurde bisher eine Mietwohnung vom Makler vermittelt, trug gewöhnlich der Mieter die dadurch entstehenden Kosten. Dies soll nach Willen der Grünen in Nordrhein-Westfalen anders werden: Hier soll zukünftig der Grundsatz gelten, dass der, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt. Im Klartext: Beauftragt der Vermieter einen Makler, muss er auch dessen Kosten bei erfolgreicher Vermittlung tragen.
Der Makler kann derzeit bis zu zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer für seine Leistung verlangen. Hier weisen die Grünen darauf hin, dass mit steigenden Mieten auch die Courtagen der Makler steigen.
Um die Maklergebühren dem Vermieter aufzubürden, ist allerdings ein neues Bundesgesetz notwendig. Hamburg plant deshalb die Einbringung eines Gesetzentwurfes im Bundesrat. Auch die NRW-Grünen können sich eine ähnliche Initiative vorstellen. Das Wohnungsbauministerium NRW steht der Grünen-Initiative augenscheinlich positiv gegenüber. Von dort wurde in einer Stellungnahme unterstrichen, dass gerade für Menschen mit geringem Einkommen hilfreich wäre, wenn sie bei der Wohnungssuche nicht mit Maklergebühren belastet würden.
Immobilien- und Maklerverbände stehen dem Bestrebungen offen gegenüber, geben aber zu bedenken, dass die Vermieter die Maklercourtage in die Mieten einrechnen würden, was dann zu Erhöhungen führen würde.