GEZ: Verfassungsbeschwerden gegen neue Beitragsregelung
GEZ: Verfassungsbeschwerden gegen neue Beitragsregelung
Seit 1.1.2013 wird ein neuer GEZ-Beitrag erhoben. Doch die Neuregelungen sind umstritten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt auch die zweite Verfassungsbeschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen den seit dem 1. Januar erhobenen neuen Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung angenommen. Das Gericht führt die Beschwerde, die sich gegen die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes insbesondere gegenüber Singlehaushalten richtet, unter dem Aktenzeichen 1BvR 2603/12.
Eine erste VDGN-Verfassungsbeschwerde vom Juni 2012 monierte die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung von Daten für den neuen Rundfunkbeitrag und die finanzielle Doppelbelastung für die Inhaber von Wochenendhäuschen. Sie wird in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 1BvR 1700/12 geführt.