Zimmerlautstärke? Was ist das?
Zimmerlautstärke? Was ist das?
Der Begriff der „Zimmerlautstärke“ ist eine zu ungenaue Beschreibung, um hieraus Maßnahmen vollstrecken zu können. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesgerichts Berlin.
Ein Berliner Amtsgericht hatte zuvor einen Vermieter verurteilt, dafür zu sorgen, dass in seiner Immobilie Musik mit Zimmerlautstärke abgespielt würde. Sollte gegen diese Auflage verstoßen werden, drohte das Gericht mit Zwangsgeld beziehungsweise –haft. Der Beklagte legte gegen das Urteil Beschwerde beim Landgericht Berlin ein, wo er Recht erhielt.
Die Richter beim Landgericht stellten fest, dass dem Urteil die Vollstreckungsfähigkeit fehle. Denn die Anordnung, Musik nur noch in Zimmerlautstärke zuzulassen, sei zu ungenau. Es handele sich hier um eine subjektive Wahrnehmung, die sich nicht eindeutig festlegen lasse. Um eine Vollstreckbarkeit zu erreichen, müsse das Urteil jedoch exakte Grenzwerte angeben, die nicht überschritten werden dürften.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.01.2012 – Aktenzeichen: 67 T 227/11