11. Oktober 2013 von Hartmut Fischer
Teilen

Winterdienst nur auf der eigenen Straßenseite

Winterdienst nur auf der eigenen Straßenseite

Teilen
11. Oktober 2013 / Hartmut Fischer

Der Winterdienst eines Grundstückseigentümers gilt nur für den Bereich vor dem eigenen Grundstück. Dieser Bereich endet in der Straßenmitte vor dem Grundstück. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt.

Die Richter hatten über einen Streitfall zwischen dem zuständigen Bezirksamt und einem Anlieger zu entscheiden. Nach den Bestimmungen der Kommunalverwaltung war der Anlieger zur Räumung von Schnee und Eis verpflichtet. Vor dem Grundstück des Anliegers befand sich jedoch kein Bürgersteig. Ein nicht befestigter Streifen vor dem Anwesen wurde als Parkplatz genutzt. Neben diesem Streifen befand sich die Straße und auf der gegenüberliegenden Seite ein Bürgersteig. Die Kommunalbehörde verlangte vom Anlieger auch die Schnee- und Eis-Räumung des Gehwegs auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Da sich der Anlieger weigerte, verhängte die Kommune ein Bußgeld. Der Grundstückseigentümer klagte deshalb auf Feststellung, dass keine Räumpflicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite bestehe.

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Nach den Vorschriften des Berliner Straßenreinigungsgesetzes sei ein Anlieger verpflichtet, den nächstgelegenen Gehweg, der parallel oder ähnlich entlang der Grundstücksgrenze verlaufe zu reinigen und zu räumen. „Nächstgelegen“ könne aber nicht bedeuten, dass damit auch ein Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite gemeint sei. Befinde sich vor dem Grundstück eine Straße, bilde die Mitte der Straße eine natürliche Grenze für die Verpflichtung zum Winterdienst. Ein auf der anderen Straßenseite befindlicher Bürgersteig müsse von dem Anlieger nicht gereinigt beziehungsweise geräumt werden.

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29.08.2013 – Aktenzeichen VG 1 K 366.11

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.