7. November 2013 von Hartmut Fischer
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Auslandssender: Qualität statt Quantität

Auslandssender: Qualität statt Quantität

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7. November 2013 / Hartmut Fischer

Ausländische Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf dem Empfang von Sendern aus ihrer Heimat. Dabei bezieht sich dieser Anspruch nicht auf eine bestimmte Anzahl von zu empfangenden Sendern. Außerdem kann aus dem Anspruch nicht abgeleitet werden, dass der Empfang für den Mieter kostenlos sein muss. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss.

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Vermieter von seinem – in diesem Fall polnischen – Mieter die Entfernung einer Parabolantenne verlangen kann, obwohl über den Kabelanschluss weniger Heimatsender empfangen werden können. Außerdem sollte geklärt werden, ob es ausreicht, Sender über das Internet zu empfangen.

Die Richter hatten hier das Eigentumsrecht des Vermieters auf der einen Seite gegen das Informationsrecht des Mieters auf der anderen Seite abzuwägen. Hier stellte der BGH fest, dass nicht die Quantität der Sender entscheidend sei. Es müsse ein qualitativer Anspruch auf muttersprachliche Informationen erfüllt werden. Dieser könne aber nicht vom Empfang einer bestimmten Anzahl von Sendern abhängig gemacht werden.

In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass Informationssendungen in der Heimatsprache über Internet empfangen werden könnten. Hier unterstrichen die Richter, dass die Kosten für den Internetempfang keine Rolle spielten. Das Gesetz garantiere die Informationsfreiheit – verlange aber keine kostenlose Versorgung.

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.05.2013 – Aktenzeichen VIII ZR 268/12

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