26. November 2013 von Hartmut Fischer
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Frist zur Legionellenprüfung läuft am 31.12.2013 ab

Frist zur Legionellenprüfung läuft am 31.12.2013 ab

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26. November 2013 / Hartmut Fischer

Bis zum 31.12.2013 muss bei einigen Immobilieninhabern und Vermietern das Trinkwasser auf Legionellen untersucht werden. Nach der Trinkwasserverordnung muss das Wasser aus gewerblichen aber nicht öffentlichen Anlagen alle drei Jahre untersucht werden. Eine erste Untersuchung muss bis zum 31.12.2013 durchgeführt worden sein.

Betroffen sind allerdings nur Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die über einen zentralen Wasserspeicher verfügen, dessen Fassungsvermögen über 400 Liter liegt. Hier muss die Untersuchung von hierfür zugelassenen Labors durchgeführt werden.

Da die Untersuchung alle drei Jahre erfolgen muss, handelt es sich hierbei um wiederkehrende Kosten, die Sie auf die Mieter umlegen können. Die Untersuchungskosten gelten dann als „Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage“.

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