Raucher Friedhelm – die Posse geht weiter
Raucher Friedhelm – die Posse geht weiter
Wie das Landgericht Düsseldorf in einer Pressemitteilung erklärt, wird am 22. Mai über die Berufung des Mieters, der sich als „Raucher Friedhelm“ einen Namen gemacht hat, entschieden. Zur Verhandlung muss „Raucher Friedhelm“ persönlich erscheinen. Außerdem der Vermieter als Zeuge geladen. Nun soll nicht nur geklärt werden, ob die Geruchsbelästigung im Haus durch unzureichendes Lüften des Rauchers verursacht wurde. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, ob „Friedhelm“ seine Aschenbecher ordnungsgemäß und wie üblich geleert hat. Schließlich soll geprüft werden, ob der Vermieter den rauchenden Mieter mehrmals wegen der Geruchsbelästigung durch den ins Treppenhaus ziehenden Zigarettenqualm abgemahnt hat.
(Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 S 240/13)