Kein Versicherungsschutz bei geschmolzenen Hagel
Kein Versicherungsschutz bei geschmolzenen Hagel
Kein Hagelschaden liegt vor, wenn der Hagel schmilzt und dadurch Wasserschäden entstehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer Entscheidung.
Die Richter mussten über einen Fall entscheiden, bei dem eine große Menge Hagel in einen Keller eingedrungen war. Dort schmolzen die Kristalle und richteten Wasserschäden an verschiedenen Geräten an, die in dem Kellerraum abgestellt waren. Der Hagel habe – so der Geschädigte – die Türe zum Kellerraum aufgedrückt. Die Türe wäre davor ordnungsgemäß verschlossen gewesen. Der Geschädigte verlangte von der Hausratversicherung die Regulierung des Schadens. Diese weigerte sich jedoch. Zum einen verwies sie auf eine Vertragsklausel, wonach Schäden durch eindringenden Hagel nur dann abgedeckt seien, wenn die Außentür ordnungsgemäß verschlossen gewesen sei und die Öffnung, über den der Hagel eindringen konnte, von diesem verursacht wurde.
Der Geschädigte ging vor Gericht und unterlag sowohl vor dem Landes- als auch vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken. Die Richter des Oberlandesgerichts stellten fest, dass der Schaden nicht unmittelbar durch den Hagel verursacht wurde, da er durch das Schmelzwasser entstand. Hinzu käme, dass die Ausschlussklausel in diesem Fall zum Zuge käme.
Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 04.06.2013 – Aktenzeichen 5 W 43/13
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