28. April 2014
Streitwert bei Prozess wegen Mietminderung
Streitwert bei Prozess wegen Mietminderung
Die Gerichtskosten für einen Prozess richten sich nach dem Streitwert. Das Oberlandesgericht München hatte darüber zu entscheiden, wie dieser Streitwert festzulegen ist, wenn es im Prozess um die Feststellung einer Mängelbeseitigung geht.
Die Richter legten fest, dass sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag der Mietminderung richte. Bei der Mietminderung sei von der Bruttomiete auszugehen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Betriebskosten pauschaliert abgerechnet würden oder ab eine Vorauszahlung verlangt werde.
Urteil des Oberlandesgerichts München vom 24.09.2013 – Aktenzeichen 32 W 1760/13
Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de
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