23. Juni 2014
Vermieterbescheinigung ab Mai 2015 Pflicht
Vermieterbescheinigung ab Mai 2015 Pflicht
Ab 01.05.2015 kommt auf den Vermieter neuer bürokratischer Aufwand zu. Denn ab diesem Datum muss bei jeder An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden. Das entsprechende Gesetz hierzu wurde bereits 2013 verabschiedet.
Der Vermieter muss in der Bescheinigung folgende Angaben machen:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Bestätigung, dass der Mieter ein- beziehungsweise ausgezogen ist
- Adresse der Wohnung in der der Mieter ein- beziehungsweise aus der der Mieter auszieht
- Name(n) der meldepflichtigen Person(en)
Stellt der Vermieter die Bescheinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß aus, kann ihn das ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 € kosten. Eine „Gefälligkeitsbescheinigung“, in der ein Einzug bestätigt wird, der nicht stattfindet, kann noch teurer werden. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 €.
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