23. Juni 2014 von Hartmut Fischer
Teilen

Vermieterbescheinigung ab Mai 2015 Pflicht

Vermieterbescheinigung ab Mai 2015 Pflicht

Teilen
23. Juni 2014 / Hartmut Fischer

Ab 01.05.2015 kommt auf den Vermieter neuer bürokratischer Aufwand zu. Denn ab diesem Datum muss bei jeder An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden. Das entsprechende Gesetz hierzu wurde bereits 2013 verabschiedet.

Der Vermieter muss in der Bescheinigung folgende Angaben machen:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Bestätigung, dass der Mieter ein- beziehungsweise ausgezogen ist
  • Adresse der Wohnung in der der Mieter ein- beziehungsweise aus der der Mieter auszieht
  • Name(n) der meldepflichtigen Person(en)

Stellt der Vermieter die Bescheinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß aus, kann ihn das ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 € kosten. Eine „Gefälligkeitsbescheinigung“, in der ein Einzug bestätigt wird, der nicht stattfindet, kann noch teurer werden. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 €.

immo:News abonnieren
Nutzen Sie unseren Informations-Service und erhalten Sie kostenlose Produktinformationen aus erster Hand, exklusive Aktionsangebote, Tipps, Tricks und aktuelle Urteile rund um das Thema Vermietung.