Rundfunkbeiträge: Klagen abgelehnt
Rundfunkbeiträge: Klagen abgelehnt
Insgesamt neun Klagen, die sich gegen die neue Rundfunkbeitragspflicht wenden, wurden jetzt vom Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen. Nach Meinung der Richter bestehen gegenüber der Neuregelung keine Verfassungsbedenken.
In ihrer Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um keine Steuer handele, da hier als Gegenleistung das Programm der öffentlich-rechtlichen Funk- und Fernsehanbieter zur Verfügung gestellt würde. Die Koppelung der Beitragszahlung an den Wohnungsinhaber stelle auch keine Verletzung des Gleichheitsgebotes dar. Im Meldeabgleich sahen die Richter zwar einen Eingriff in die informelle Selbstbestimmung, hielten diesen aber für gerechtfertigt. Schließlich sei der Vorwurf der Kläger, das öffentlich rechtliche Programm werde immer banaler, für das Gericht ohne Bedeutung.
Bezüglich der Bewertung von Zweitwohnungen sahen die Richter im Rundfunkstaatsvertrag genügend Befreiungsmöglichkeiten. Auch die Klagen, die sich auf einzelne Bescheide bezogen, wurden vom Gericht abgewiesen.
(Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19.08.2014 – Aktenzeichen VG 11 K 1294/14, -4160/13; -4237/13, -283/14; -875/14; -K 927/14; -1280/14; -4025/13; -1431/14)
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