18. September 2014 von Hartmut Fischer
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Kappungsgrenze auch in Hesse gekappt

Kappungsgrenze auch in Hesse gekappt

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18. September 2014 / Hartmut Fischer

Am 12.09.2014 hat die Hessische Landesregierung beschlossen, die Kappungsgrenze, wonach eine Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen darf, für 30 Städte und Gemeinden auf 15 % abzusenken. Die entsprechende Verordnung muss noch im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Danach wir sie rechtswirksam. Mit der Veröffentlichung ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Vermieter in folgenden Städten und Gemeinden sind betroffen:

  • Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bensheim, Bischofsheim
  • Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich
  • Eltville am Rhein, Eschborn
  • Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf
  • Gernsheim, Gießen, Griesheim
  • Hanau, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus
  • Kassel, Kronberg im Taunus
  • Marburg, Mörfelden-Walldorf
  • Offenbach am Main
  • Rüsselsheim
  • Schwalbach am Taunus
  • Weiterstadt und Wiesbaden
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