28. Oktober 2014 von Hartmut Fischer
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Schneelawine auf dem Autodach

Schneelawine auf dem Autodach

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28. Oktober 2014 / Hartmut Fischer

442147_web_R_by_Romy2004_pixelio.deJetzt kommt wohl bald die Zeit, wo der Schnee auf den Hausdächern für Ärger sorgen kann. Nämlich dann, wenn er heruntersaust und ein Auto unter sich begräbt. Wenn dies geschieht, obwohl Sie ein Schneefanggitter auf dem Dach angebracht haben, sind Sie aus dem Schneider. Denn dann haben Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge getan. Dies entschied zumindest das Amtsgericht München.

In dem Verfahren ging es um einen ordnungsgemäß am Straßenrand abgestellten PKW, auf dem eine Schneelawine neiderging. Das Ergebnis war ein wirtschaftlicher Totalschaden, den der Fahrzeughalter vom Hauseigentümer ersetzt haben wollte. Nach seiner Meinung reichte das Schneefanggitter nicht zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht aus, da das Dach ein besonders starkes Gefälle aufweise. Hier reiche ein Schneefanggitter nicht aus. Da der Hauseigentümer nicht zahlen wollte, ging der Autobesitzer vor Gericht – und verlor.

Die zuständige Richterin vertrat die Meinung, dass der Hauseigentümer mit dem Anbringen der Schneefanggitter seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei. Denn bei Dachlawinen sei jeder selbst verantwortlich, so dass der Fahrer einen lawinensicheren Platz hätte auswählen müssen. Maßnahmen über das Gitter hinaus seien nur erforderlich gewesen, wenn eine konkrete Gefahr bestanden hätte. Da es keine Vorschrift zur Aufstellung von Warnschildern gäbe, könne dies auch vom Hauseigentümer nicht verlangt werden. Hinzu käme im vorliegenden Fall, dass der Autofahrer ein Einheimischer war, der mit den Gefahren, die von den Dachlawinen ausgehen, vertraut sei.

Urteil des Amtsgerichts München vom 11.03.2014 – Aktenzeichen 274 C 32118/13
Foto: © Romy2004 /pixelio.de

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