Betriebskosten bleiben Streitthema Nr. 1
Betriebskosten bleiben Streitthema Nr. 1
Wenn es zum Streit zwischen Vermieter und Mieter kommt, geht es in fast jedem dritten Fall um die Betriebskostenabrechnung. Das ergibt sich aus einer Statistik des Deutschen Mieterbundes (DMB), die jetzt veröffentlich wurde.
Rund die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereinen entfielen auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten“ und „Wohnungsmängel“. Auch wenn die Beratungszahlen bei „Betriebskosten“ zurückgegangen sind, mit 32,6 Prozent aller Rechtsberatungen ist das Thema Heizkosten und Nebenkosten nach wie vor das dominierende Rechtsberatungsthema.
Foto: Stephanie Hofschlaeger / Pixelio.de
Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 3 der häufigsten Beratungsthemen fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, und Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Fragen beispielsweise, ob die geforderte Mieterhöhung rechtmäßig ist, die Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete anzuraten ist, ob und, wenn ja, welche Auskünfte und Informationen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf, welche Regeln zu beachten sind, wenn eine WG einen Mietvertrag abschließen will, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt ist, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf, sind 2013 stark angestiegen, auf 13,2 Prozent aller Rechtsberatungen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2013 mit 1.194.539 knapp 29.000 weniger Zivilrechtsverfahren in Deutschland als noch 2012. Auch die Zahl der Verfahren in Wohnraummietsachen ist rückläufig. 277.568 Mal stritten sich Mieter und Vermieter 2013 vor Amts- und Landgerichten in Deutschland. Damit machen Gerichtsverfahren in Wohnraummietsachen etwa 23 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland aus und sind die häufigste Arte der Zivilprozesse.