12. November 2014 von Hartmut Fischer
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Kein gutes Beispiel des Justizministers

Kein gutes Beispiel des Justizministers

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12. November 2014 / Hartmut Fischer

Medienwirksam kämpft Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) darum, dass bei den Maklergebühren der zahlen soll, der den Makler bestellt. Allerdings wollte er nicht mit gutem Beispiel vorangehen: Auch sein Mieter musste die Courtage für den Makler zahlen, den er beauftragt hatte.

Wie die Bild-Zeitung berichtet hatte Maas sein Haus wegen des Umzugs nach Berlin vermietet. Die Kosten für den vom Bundesjustizminister beauftragten Makler (zwei Kaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer) ließ er seinen Mieter zahlen. Das ist nach geltender Rechtslage auch korrekt. Allerdings streitet der Minister darum, diese Praxis zu ändern.

Wohl nicht zuletzt aufgrund des Berichts in der Bild-Zeitung hat der Minister jetzt seinem Mieter die Courtage erstattet. Denn zunächst war die Reaktion des Ministers anders. Er äußerte sich gegenüber Bild „Dass der Mieter den Makler bezahlt, entspricht der gängigen Praxis und auch der geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage wollen wir aus guten Gründen ändern.“

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