Mietpreisbremse beschlossen
Mietpreisbremse beschlossen
Die umstrittene Mietpreisbremse wurde heute, am 05.03.2015, vom Bundestag beschlossen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Von Seiten der Ländervertretung dürfte es jedoch keine Einsprüche mehr geben. Nach der Genehmigung durch des Bundesrat und Veröffentlichung des Gesetzes können dann die Bundesländer bestimmen, in welchen Gebieten die Bremse angewandt werden soll.
Die gesetzliche Begrenzung der Mieterhöhungen soll nämlich nur dort gelten, wo von den Ländern ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wird. Zunächst soll die Festlegung dann für fünf Jahre gelten. Berlin hat bereits angekündigt, dass für die gesamte Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt werden wird. In den als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesenen Gebieten darf die Wohnungsmiete bei einer erneuten Vermietung künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Bestehende Mietverhältnisse müssen nicht angepasst werden, die Regelung gilt außerdem nicht für Neuvermietungen und Vermietungen nach umfassenden Sanierungen.
Gleichzeitig wurde vom Bundestag auch beschlossen, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die Kosten für einen Makler grundsätzlich von dem zu tragen sind, der ihn beauftragt – in den meisten Fällen also vom Vermieter.
Foto: Tim Reckmann /pixelio