3. Juni 2015 von Hartmut Fischer
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Zuschüsse für mehr Sicherheit

Zuschüsse für mehr Sicherheit

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3. Juni 2015 / Hartmut Fischer

719733_web_R_by_Thorben_Wengert_pixelio.deWer seine Immobilie gegen Einbrüche sichern will, kann im Herbst mit staatlichen Zuschüssen rechnen. In diesem Jahr sowie in den folgenden zwei Jahren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hierfür jeweils 10 Millionen Euro bereitgestellt.

Sicherheitsmaßnahmen, die den Einbruch in Immobilien erschweren, sollen voraussichtlich ab Herbst diesen Jahres durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst werden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die nicht in Verbindung mit einer energetischen Sanierung stehen oder im Rahmen eines altersgerechten Umbaus erfolgen. Bisher konnten reine Sicherheitsmaßnahmen nicht alleine bezuschusst werden.

Künftig kann der Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern oder Gittern von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) separat gefördert werden. Bislang war dies nur im Rahmen von energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.

Die genauen Förderrichtlinien sollen jetzt vom Bundesbauministerium erarbeitet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Mittel dann im Herbst diesen Jahres erstmals vergeben werden können. Voraussichtlich werden 20 % der Kosten bezuschusst, wobei die Obergrenze bei 1.500,00 € pro Auftrag liegen wird. Investitionen, deren Kosten unter 500, 00 € liegen, werden demnach nicht bezuschusst.

Die Förderung wird durch Zuschüsse zu den Materialkosten erfolgen und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Es handelt sich also durchweg um ein Positivsummenspiel. 20 Prozent der Investition werden vom Staat bezuschusst, die Summe ist auf 1.500 Euro pro Auftrag gedeckelt. Das Mindestvolumen der zu fördernden Maßnahme beträgt 500 Euro.

Da die Bezuschussung meist nur erfolgt, wenn die Maßnahme noch nicht in Angriff genommen wurde, ist es ratsam, den geplanten Schutz der Immobilie auf das Ende des Jahres zu verschieben, um dann die entsprechenden Zuschüsse erhalten zu können. In diesem Zusammenhang lohnt es sich aber auch, einmal zu klären, ob es nicht auf Fördermittel für den Einbruchsschutz in den jeweiligen Bundesländern gibt.

Foto: (c) Thorben Wengert / pixelio.de

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