10. Juni 2015 von Hartmut Fischer
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Poststreik: Wie kündigt man jetzt?

Poststreik: Wie kündigt man jetzt?

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10. Juni 2015 / Hartmut Fischer

726065_web_R_by_Martin_Jger_pixelio.deDer Poststreik wirft bei vielen Mietern und Vermietern die Frage auf, was geschieht, wenn eine Kündigung nicht rechtzeitig zugestellt wird. Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung, gleichgültig von welcher Seite, nur schriftlich mit einer eigenhändigen Unterschrift möglich ist. Eine Kündigung per Fax oder Mail wäre deshalb nicht rechtswirksam. Es kann rechtlich auch nicht per SMS oder mündlich gekündigt werden.

Wollen Sie einem Mieter kündigen, sollten Sie deshalb die Kündigung unter Zeugen an den Mieter übergeben und sich möglichst den Empfang auf einer Kopie des Kündigungsschreibens bestätigen lassen. Eine – wenn auch mit Kosten verbundene – Alternative stellt die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher dar.

Schickt Ihnen der Mieter die Kündigung beispielsweise per Fax oder Mail, ist dies rein rechtlich nicht wirksam. Andererseits sollten Sie in diesem Fall Kulanz zeigen. Meist macht es keinen Sinn, die Reisenden aufzuhalten.

Foto: © Martin Jäger / pixelio.de

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