23. Juni 2015 von Hartmut Fischer
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Bausparvertrag: Pauschale Kontogebühr zulässig

Bausparvertrag: Pauschale Kontogebühr zulässig

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23. Juni 2015 / Hartmut Fischer

Wird bei Bausparverträgen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) während der Darlehensgewährung eine Kontogebühr verlangt, ist dies grundsätzlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgerichts Karlsruhe.

In dem Verfahren klagte ein Verbraucherverband gegen eine Bausparkasse, die in der Darlehensphase eine jährliche Kontogebühr von knapp 9,50 € pro Jahr verlangte. Diese Gebühr ergab sich aus den AGB der Bausparkasse. Den entsprechenden Passus hielt der Verbraucherverband für unverständlich und irreführend. Der Verband warf der Kasse vor, den Bausparer damit unangemessen zu benachteiligen. Es gehe der Kasse hier darum, eigene Kosten auf den Sparer abzuwälzen und so die Gewinne zu steigern. Aus diesen Gründen hielt der Verband den Passus in den AGB für unwirksam.

Das sah das Oberlandesgericht anders und stellte sich hinter das Urteil des Landgerichts Karlsruhe als Vorinstanz. Die Richter sahen in der Klausel keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen einer Inhaltskontrolle konnten die Richter keine rechtlichen Probleme sehen. Die Prüfung ergab, dass die Klausel mit den gesetzlichen Grundprinzipien harmoniere. Die Kontogebühr decke die Kosten der Überwachung des Gesamtbestandes beziehungsweise der Zuteilungsmasse der Bausparergemeinschaft. Dies käme auch dem einzelnen Bausparer zugute.

Das Gericht konnte nicht erkennen, dass der Bausparer durch den Passus der AGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt würde. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages werde man Mitglied Bausparer-Gemeinschaft. Ziel sei es, von den Vorteilen des Bausparmodells zu profitieren.

Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16.06.2015 – Aktenzeichen 17 U 5/14

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