23. Oktober 2015 von Hartmut Fischer
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Wohin mit dem Herbstlaub?

Wohin mit dem Herbstlaub?

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23. Oktober 2015 / Hartmut Fischer

Auch d614163_web_R_K_B_by_uschi_dreiucker_pixelio.deer Herbst hat zwei Seiten. Die eine wird durch das Laub schön und bunt. Die andere wird aber durch das gleiche Laub zu einer Last. Die Blätter bedecken Gärten und Wege und sorgen für erhöhte Rutsch­gefahr. Haus­eigentümer sollten daher in diesen Wochen dafür sorgen, dass Laub auf Gehwegen vor und auf dem eigenen Grund­stück nicht zur Gefahrenquelle wird. Gerade in Verbindung mit Regen kann ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht trifft den Eigen­tümer auch hier.

Anfallendes Laub von Bäumen im öffent­lichen Straßen­raum wird in der Regel von der örtlichen Straßen­reinigung beseitigt. Die Eigen­tümer müssen dieses Laub nur zu Haufen zusammen­fegen, damit Straßen­rinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffent­lichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grund­stück entsorgt werden. Nicht erlaubt ist das Zurück­werfen oder Entsorgen der Herbst­blätter in Nachbars Garten. Eigen­tümer könnten das Laub beispiels­weise kompostieren oder als Frost­schutz für Garten­pflanzen verwenden. Haus­eigen­tümer, die keinen Kompost im Garten haben, sollten das Laub beim Wert­stoff­hof entsorgen lassen. Wer hingegen Laub- und Grüngut­abfälle im Wald entsorgt, muss mit einem Buß­geld rechnen.

Man kann auch das Laubfegen per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen. Aller­dings bleibt auch dann der Eigen­tümer zur Über­wachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungs­pflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, kann man dort nachlesen. Mithilfe der Satzung wird die kommunale Reinigungspflicht fast immer auf die Straßenanlieger abgewälzt.

Foto: © Uschi Dreiucker / pixelio.de

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