Wohin mit dem Herbstlaub?
Wohin mit dem Herbstlaub?
Auch der Herbst hat zwei Seiten. Die eine wird durch das Laub schön und bunt. Die andere wird aber durch das gleiche Laub zu einer Last. Die Blätter bedecken Gärten und Wege und sorgen für erhöhte Rutschgefahr. Hauseigentümer sollten daher in diesen Wochen dafür sorgen, dass Laub auf Gehwegen vor und auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahrenquelle wird. Gerade in Verbindung mit Regen kann ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Eigentümer auch hier.
Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssen dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, damit Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Nicht erlaubt ist das Zurückwerfen oder Entsorgen der Herbstblätter in Nachbars Garten. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden. Hauseigentümer, die keinen Kompost im Garten haben, sollten das Laub beim Wertstoffhof entsorgen lassen. Wer hingegen Laub- und Grüngutabfälle im Wald entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Man kann auch das Laubfegen per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen. Allerdings bleibt auch dann der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, kann man dort nachlesen. Mithilfe der Satzung wird die kommunale Reinigungspflicht fast immer auf die Straßenanlieger abgewälzt.
Foto: © Uschi Dreiucker / pixelio.de