22. Dezember 2015 von Hartmut Fischer
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Vermieter kommt nicht zur Übergabe

Vermieter kommt nicht zur Übergabe

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22. Dezember 2015 / Hartmut Fischer

Haben Sie einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbart und erscheinen dann grundlos und unentschuldigt nicht, kann das böse Folgen haben. Nach Meinung des Amtsgerichts Donaueschingen können Sie dann nämlich keine Schäden an der Wohnung geltend machen und deshalb die Rückzahlung der Kaution verweigern.

Der Richter hatte nämlich genau über das Problem zu entscheiden. Ein Vermieter war nicht zur vereinbarten Wohnungsübergabe erschienen, ohne den Mieter zu informieren oder ersichtliche Gründe angeben zu können. Der Mieter warf deshalb die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters.

Als nun der Mieter die Kaution zurückverlangte weigerte sich der Vermieter. Nun machte aber der Vermieter große Schäden am Mietobjekt geltend. Außerdem seien Gegenstände mitgenommen worden, die dem Vermieter gehörten und die Schönheitsreparaturen seien nicht durchgeführt worden. Deshalb lehnte er die Auszahlung der Kaution ab.

Daraufhin klagte der Mieter und hatte vor dem Amtsgericht Donaueschingen Erfolg. Der Richter sprach dem Vermieter das Recht ab, Gegenansprüche geltend zu machen. Hierbei verwies das Gericht auch auf die Wohnungsübergabe bei Beginn des Mietverhältnisses. Hier war der Vermieter äußerst genau gewesen und habe ein umfangreiches Übergabeprotokoll erstellt. Auch habe er den Mietvertrag erst nach der Kautionszahlung unterschrieben. Bei Rückgabe der Wohnung sei er jedoch ohne nachvollziehbare Gründe nicht erschienen. Auch habe er sich im Nachhinein nicht entschuldigt.

Dadurch konnte der Zustand der Wohnung nicht geprüft werden. Auch ein Übergabeprotokoll hätte so natürlich nicht erstellt werden können. Deshalb könne der Vermieter nun keine Ansprüche mehr geltend machen und die Auszahlung der Kaution verweigern.

Urteil des Amtsgerichts Donaueschingen vom 27.08.2015 – Aktenzeichen 2 C 65/15

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