Ferienwohnungsvermietung in Berlin ab Mai untersagt
Ferienwohnungsvermietung in Berlin ab Mai untersagt
Ab 1. Mai gilt in Berlin ein Verbot, komplette Wohnungen als Ferienwohnungen an Touristen zu vermieten. Mit dieser Maßnahme hofft der Berliner Senat, eine Entlastung des Wohnungsmarktes zu erreichen.
Mit dem Verbot, Mietwohnungen als Feriendomizile anzubieten, werden die Betreiber von Internetportalen, die solche Unterkünfte vermitteln, dazu verpflichtet, den Behörden über die Wohnungsanbieter Auskunft zu geben. Im Internet gibt es außerdem eine Seite, auf der illegale Ferienwohnungen anonym gemeldet werden können. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 100.000,00 € geahndet werden. Der Berliner Senat hofft so rund 10.000 Wohnungen für den offiziellen Wohnungsmarkt zu generieren. Der Berufsverband Apartment Allianz hat gemeinsam mit einer Internetplattform eine Klage eingereicht, die Anfang Juni verhandelt werden soll.