Photovoltaik: Mieterstrom-Förderung
Photovoltaik: Mieterstrom-Förderung
Die Bundesregierung will sogenannte Mieterstrommodelle ausbauen. Gleichzeitig will man mit der jetzt verabschiedeten Entschließung den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PVA) fördern. Strom aus PVA, der an Mieter verkauft wird, soll mit bis zu 3,81 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden.
Strom, der direkt an die Mieter verkauft wird – auch Mieterstrom genannt – wird meist mit Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugt. Mieterstromkonzepte sind aber derzeit noch eher selten anzutreffen. Den Kostenvorteilen solcher Projekte stehen derzeit noch ein hoher Verwaltungsaufwand und steuerliche Restriktionen für den Vermieter gegenüber. Hier soll ein neues Gesetz dafür sorgen, dass Mieterstromprojekte weiter vorangetrieben werden. Beide Seiten – Mieter wie Vermieter – sollen hiervon profitieren.
Eine anteilige EEG-Umlagebefreiung, wie sie im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG 2017) vorgesehen war, soll es nach dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr geben. ist im neuen Förderkonzept nicht mehr vorgesehen. Daher ist auch weiterhin für den Mieterstrom die volle EEG-Umlage in Höhe von derzeit 6,88 Cent/kWh zu entrichten.
Geplant ist nun eine direkte Förderung bei Photovoltaikanlagen:
Photovoltaikanlagen |
Förderung pro kWh |
bis 10 kW |
3,81 Cent |
bis 40 kW |
3,47 Cent |
Bis 100 kW |
2,21 Cent |
Förderungsfähig ist aber nur der Strom einer Photovoltaikanlage, die auf dem Dach des Wohngebäudes installiert ist, der direkt an die Vermieter des jeweiligen Wohngebäudes geliefert wird. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter das Konzept realisiert oder ein Contractor. Das Mieterstromgesetz sieht eine Deckelung des jährlichen Photovoltaik-Ausbaus im Bereich Mieterstrom auf 500.000 kW vor.