Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag ausgeschlossen
Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag ausgeschlossen
Wird im Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausdrücklich ausgeschlossen, so ist diese Klausel gültig. Eine Besserstellung des Mieters durch den Kündigungsausschluss ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Aschaffenburg in einem Urteil vom 11.01.2018 (Aktenzeichen 22 S 116/17)
Grund des Verfahrens war die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters, die vom Mieter nicht akzeptiert wurde. Der Mieter berief sich auf eine Klausel im Mietvertrag, die die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 (Eigenbedarf) explizit ausschloss. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass diese Klausel ungültig sei und erhob Räumungsklage. Diese wurde jedoch vom zuständigen Amtsgericht abgelehnt.
Der Vermieter ging in Berufung, konnte sich aber auch vor dem Landgericht nicht durchsetzen. Die Richter stellten fest, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung habe. Die Eigenbedarfskündigung sei durch die Mietvertragsklause rechtswirksam ausgeschlossen. Es stehe den Mietparteien frei, Vereinbarungen zum Kündigungsrechts des Vermieters zu treffen, wenn der Mieter dadurch bessergestellt wird.