Schönheitsreparaturen bei unrenoviert vermieteten Wohnungen
Der Bundesgerichtshof entschied in zwei Verfahren am 08.07.2020, über Renovierungspflichten bei einer unrenoviert angemieteten Wohnung. Erhält der Mieter für die Schönheitsreparaturen keinen finanziellen Ersatz, muss er grundsätzlich nicht renovieren. Nimmt der Vermieter jedoch Schönheitsreparaturen vor, kann der Mieter an den Kosten beteiligt werden, da es nun zu einer Verbesserung des vertraglichen Zustands (unrenoviert bei Einzug) …
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